Nach der Vorstellung der uniweiten Studierendenvertretung wollen wir euch einige wichtige offizielle Gremien und Institutionen kurz vorstellen. Neben der Verfassten Studierendenschaft (VS) vertreten dich nämlich (prinzipiell komplett unabhängig) weitere Studierende in verschieden Gremien der Universität. In der Regel werden diese von der Studierendenvertretung vorgeschlagen. Anzumerken ist ganz allgemein, dass im Landeshochschulgesetz (LHG) vorgeschrieben ist, dass bei allen beschlussfassenden Gremien die ProfessorInnen die Mehrheit haben.
DIE FAKULTÄT
Die Universität ist in mehrere Fakultäten unterteilt, die ähnliche Fächer zusammenfassen sollen. Wir bilden zusammen mit den Mathematikern die Fakultät für Mathematik und Physik. Die Fakultäten sind häufig nochmal in Fachbereiche oder Institute unterteilt.
DER FAKULTÄTSRAT
Das gesetzlich vorgeschriebene akademische Selbstverwaltungsgremium einer Fakultät ist der Fakultätsrat. Im Fakultätsrat sitzen 16 Personen, davon drei Studierende. Diese Studierenden bilden laut Gesetz die (offizielle) Fachschaft, die also eigentlich ein Unterausschuss des Fakultätsrates ist. Die studentischen Mitglieder werden einmal jährlich von den Studierenden eines Fachbereiches gewählt. Vorsitzender des Fakultätsrates ist der Dekan, der auch die gesamte Fakultät vertritt. Es gibt noch einige weitere Gremien in der Fakultät, in denen Studierende (mit Stimmrecht oder nur beratend) vertretend sind, zum Beispiel den ständigen Prüfungsausschuss, Habilitations- und Berufungskommissionen, Bibliotheksausschüsse … Das wichtiges Gremium ist aber die
STUDIENKOMMISSION
Diese Kommission hat die Aufgabe, sich um alle Fragen der Lehre am Institut zu kümmern. Die Studienkommission ist der einzige Ausschuss, in dem genauso viele Studierende wie ProfessorInnen vertreten sind. Formal kann sie nur Empfehlungen für den Fakultätsrat aussprechen, in der Praxis wird aber bereits in diesem Gremium entschieden, wie bspw. die nächste Prüfungsordnung aussehen soll.
DIE UNIVERSITÄT
Neben den bisher genannten Gremien auf Fakultätsebene, gibt es auch Gremien auf Universitätsebene, also mit den anderen Fakultäten zusammen. Dies sind zum Beispiel:
DER SENAT
ist das wichtigste Selbstverwaltungsgremium der Universität. Hier fallen Entscheidungen über Berufungen und es werden inhaltlich und formal wichtige Dinge beschlossen. Geleitet wird der Senat vom Rektorat. Neben den DekanInnen der Fakultäten und dem Rektorat gibt es gewählte Mitglieder. Neben den vielen ProfessorInnen und MitarbeiterInnen gibt es vier studentische SenatorInnen. Diese werden unabhängig von der Verfassten Studierendenschaft einmal jährlich von den Studierenden bei den Uniwahlen gewählt. Die VS schlägt dabei eine Liste vor, die entsprechenden Kandidaten sind dann an Beschlüsse der VS durch imperatives Mandat gebunden.
UNIVERSITÄTSRAT
Da die Richtlinien der Universität stärker durch die Wirtschaft bestimmt werden sollen, wurde der Universitätsrat geschaffen. Er fungiert in gewisser Weise als Aufsichtsrat.