Ende der 70er-Jahre wurde die Verfasste Studierendenschaft (VS) – eine besondere Rechtsstruktur, die studentische Interessenvertretung und Selbstverwaltung ermöglicht – durch die damalige Landesregierung Baden-Württembergs abgeschafft. Über 30 Jahre lang wurden die Studierenden seitdem offiziell von einem „AStA (Allg. Studierendenausschuss)“ vertreten, der sich nicht (hochschul-)politisch äußern durfte und kein eigenes Geld zur Verfügung gestellt bekam.
Der Protest diverser Generationen von Studierenden gegen diese Zustände hat 2012 Wirkung gezeigt. Die damalige grün-rote Landesregierung änderte die gesetzliche Grundlage, so wurde die VS zum WS2013/14 wieder eingeführt.
Schon seit Jahren gibt es in 14 Bundesländern Verfasste Studierendenschaften, die zeigen, dass es zahlreiche verschiedene Organisationsformen gibt. Eine Besonderheit in Baden-Württemberg ist, dass diese Form nicht konkret vorgeschrieben wurde. Und so haben sich die Studierenden der verschiedenen Unis unterschiedliche Satzungen gegeben. Bei der Urabstimmung letztes Semester gewann das Neue Mischmodell. Wenn du mehr darüber erfahren oder selber mitgestalten möchtest, findest du weiteres auch auf der Website:
VOR DER VS: DAS U-MODELL
Da eine echte studentische Interessenvertretung mit diesem „Kastrat“ nicht möglich war, gab es seit fast 30 Jahren neben dem AStA den unabhängigen AStA, kurz u-asta19. Um möglichst vielen Studierenden die Möglichkeit zu geben, an Entscheidungen mitzuwirken und sich selbst in der Studierendenvertretung zu engagieren, ist der u-asta basisdemokratisch organisiert gewesen – dies bedeutete, dass jeder Studierende die Möglichkeit haben sollte, mitzuarbeiten und mitzuentscheiden.
Mit der Wiedereinführung der VS wurde der u-asta überflüssig, womit er sein vordringlichstes Ziel erreicht hat.
DIE U-FACHSCHAFTEN
Genau wie der AStA sind auch die Fachschaften in ihren Rechten bis dato stark eingeschränkt gewesen. Während das eigentlich Wort Fachschaft im ursprünglichen Sinne für alle Studierende eines Fachbereichs stand, bestand die Fachschaft bis WS2013/14 offiziell nur aus wenigen, einmal im Jahr gewählten VertreterInnen. Aus diesem Grund gibt es analog zum u-asta auch die für alle offenen u-Fachschaften, die selbstständig entscheiden, wo sie ihre Schwerpunkte setzten. Sie organisierten (Hütten-)Wochenenden, Partys, Fachschaftsfrühstück und -cafés, Vorträge, die Ersti-Einführungen. Sie verwalteten Prüfungsprotokolle und manche gaben kommentierte Vorlesungsverzeichnisse oder sogar eigene Zeitungen heraus. Darüber hinaus setzten sich die VertreterInnen der u-Fachschaften in den Fakultätsräten und Studienkommissionen für die Verbesserung der Situation im jeweiligen Fachbereich ein.
DAS NEUE MISCHMODELL
FACHSCHAFTEN UND INITIATIVEN IM NEUEN MISCHMODELL
Ab dem WS2013/14 gibt es eine Verfasste Studierendenschaft. Auf Institutsebene änderte sich allerdings nicht so viel. Aus der u-Fachschaft wurde wieder die Fachschaft, die weiterhin basisdemokratisch organisiert und sich aus den Studierenden eines Fachbereichs rekrutiert. In diesem Modell sind die Fachschaften die Regelform, wie Studierende vertreten werden. Fühlt sich jemand nicht ausreichend von der Fachschaft vertreten aus welchen Gründen auch immer – sei es aufgrund von unterschiedlicher politischer Einstellung oder anderer Interessen -, so steht es diesen Studierenden offen Initiativen zu gründen und mit Gleichgesinnten ihre Vertretung als Teil der Legislative in die eigene Hand zu nehmen. Diese Initiativen sollen mehr Ideen in die VS einbringen und Diskussionen anregen. So können Minderheitspositionen und Gruppen, die über die Uni verstreut sind, wie z.B. Lehrämtler/innen, stärker vertreten werden.
DER STUDIERENDENRAT
Der Studierendenrat ist das zentrale legislative Organ der Studierendenvertretung. Er besteht aus zu drei Vierteln aus den Vertreter/innen der Fachbereiche und zu einem Viertel aus denen der Initiativen. Diese Vertreter werden einmal jährlich bei den Uniwahlen von den Studierenden gewählt. Hier werden Beschlüsse zu allen wesentlichen Belangen der Studierendenschaft gefasst. Auch die Referent/innen und der Vorstand werden hier gewählt. Alle Sitzungen sind öffentlich und alle Studierende haben Antrags- und auch Rederecht. So kann sich jeder beteiligen.
DIE FACHBEREICHE
Die Fachbereiche treffen sich wöchentlich zu Fachbereichssitzungen, zu denen alle Studierende des Fachbereichs kommen und gleichberechtigt abstimmen dürfen. Besonders engagierte Studierende bilden den losen Kern dieser Sitzungen – die Fachschaft. Bei diesen Sitzungen wird auch bestimmt wie die jeweiligen Vertreter/innen im Studierendenrat abstimmen werden, da sie per Satzung an das imperative Mandat gebunden sind.
DIE INITIATIVEN
Neben den Vertreter/innen der Fachbereiche, werden des weiteren zehn Vertreter/innen aus den Initiativen in den Studierendenrat gewählt. Die Initiativen können sowohl Hochschulgruppen als auch irgendwelche andere Zusammenschlüsse von Studierenden sein. Die Vertreter/innen der Initiativen sollen vor allem Diskussionen im StuRa erweitern, Ideen einbringen jedoch Abstimmungen nur dann entscheidend beeinflussen, wenn sich die Fachschaften uneinig sind.
DAS IMPERATIVE MANDAT
Das imperative Mandat bedeutet, dass die Fachbereichsvertreter/innen sich im Studierendenrat bei Diskussionen und Abstimmungen daran halten müssen, was ihr Fachbereich entschieden hat, also an dessen Mandat gebunden sind. So ist eine kontinuierliche Rückbindung gewährleistet und Machtmissbrauch wird verhindert.
DIE WSSK – JUDIKATIVE
Die WSSK ist die Wahl-, Satzungs-, und Schlichtungskommission und das judikative Organ. Somit trägt sie die Verantwortung für die Durchführung und Beaufsichtigung der Wahlen der Fachbereichsvertreter/innen, der Abgeordneten und der Urabstimmung. Insbesondere die Beschlussfassung über die eingereichten Wahlvorschläge oder Abstimmungsfragen sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahl- oder Urabstimmungsergebnisses. Bei Konflikten bei der Auslegung der Satzung oder anderen Problemen wie Überschreitung von Kompetenzen oder ähnlichem, kann die WSSK von allen Studierenden angerufen werden.
DER ASTA – EXEKUTIVE
Der AStA besteht aus den Referent/innen und Vorständen. Er ist Inhaltlich an die Beschlüsse des Studierendenrates gebunden. Die Referate arbeiten jeweils zu spezifischen Themen. Daneben gibt es fünf besonders geschützte, sogenannte autonome Referate. Das sind: Studierende mit Beeinträchtigung/Chronischer Krankheit, Sexuelle Orientierung, Frauen/Gender/Geschlecht, Studierende mit besonderen familiären Verpflichtungen und Studierende mit Migrationshintergrund. Der Vorstand wird die Arbeit innerhalb der Verfassten Studierendenschaft koordinieren und die Studierenden gegenüber der Öffentlichkeit und der Universität vertreten.
WIE KANNST DU DICH BETEILIGEN?
Du kannst dich nicht nur über Fachschaften und Initiativen einbringen, sondern dich auch für eine Initiative und auch als Fachbereichsvertreter/in zur Wahl stellen und auch regelmäßig zu den Fachbereichssitzungen gehen um dort mitzudiskutieren, mitzuentscheiden und mitzuorganisieren, also direkt mitbestimmen. Zudem gibt es noch thematisch arbeitende Referate und Arbeitskreise innerhalb der Studierendenvertretung, an denen auch du teilnehmen kannst.